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Hinweis Batteriegesetz

Hinweis gemäß der Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren Hinweis zum Batteriegesetz (BattG)

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an diejenigen, die Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen aufgrund der von diesen ausgehenden Umwelteinflüssen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind daher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Die HA-FS Inh. Herbert Aufreiter ist als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien (mit Ausnahme von Produkten mit eingebauten Altbatterien) verpflichtet. Diese Rücknahmeverpflichtung bezieht sich jedoch nur auf Altbatterien, die auch als Neubatterien im Sortiment der HA-FS Inh. Herbert Aufreiter geführt werden oder geführt wurden, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen. Altbatterien können Sie daher entweder ausreichend frankiert an die HA-FS zurücksenden oder diese direkt unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:

HA-FS Inh. Herbert Aufreiter
Am Streitstein 17
64646 Heppenheim

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind innerhalb der Europäischen Union mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s.u.) gekennzeichnet. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

Sie haben die Möglichkeit, diese Informationen auch nochmals in den Begleitschreiben der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung der HA-FS Inh. Herbert Aufreiter nachzulesen.

Hinweis zum Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte bei den kommunalen Sammelstellen abzugeben. Die Sammelstellen dürfen für die Sammlung keine Kosten erheben. Zuvor sollten Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch überprüfen, ob das Gerät nicht vielleicht doch noch anderweitig genutzt werden kann. Denn in vielen Fällen schont eine längere Nutzung die Umwelt, wenn dadurch die vorzeitige Entsorgung des alten und die unnötige Produktion eines neuen Gerätes vermieden werden. Auf keinen Fall dürfen Elektrogeräte in den Hausmüll gelangen, denn dadurch gehen nicht nur wertvolle Rohstoffe für den Stoffkreislauf verloren, sondern es werden auch zusätzlich Schadstoffe in den Restmüll eingetragen. Zur Information darüber, welche Geräte durch die Sammelstelle angenommen werden, sind Elektrogeräte durch ein deutliches Symbol gekennzeichnet, die durchgestrichene Mülltonne:

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